| Das Gemeindebüro befindet sich in 31559 Hohnhorst,
Ohndorfer Str. 4a. Telefon: 05723 8483
Telefax: 05723 982188
EMail: gemeinde.hohnhorst@bad-nenndorf.de
Die Öffnungszeiten sind:
Montag 9-12 Uhr
Mittwoch 16-18 Uhr
Freitag 16-18 Uhr
Einwohnermeldeangelegenheiten (wie z.B. Beantragung von
Pässen und Ausweisen,
Führungszeugnisse, An- und Abmelden) können Sie hier nicht erledigen. Da müssen
Sie
zur
Samtgemeindeverwaltung nach Bad Nenndorf, Rodenberger Allee 13.


Kartenausschnitt aus SchaumburgGIS
Brenntageregelung der Samtgemeinde Nenndorf:
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist vom 15. bis 31. März und vom
15. bis 31. Oktober jeweils Freitags und Sonnabends
in der Zeit
von 8 bis 18 Uhr erlaubt.
Der Mindestabstand zu Wohngebäuden muss 25 Meter betragen,
100 Meter zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen und 300 Meter zu Schulen,
Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Senioren- und Pflegeeinrichtungen.
Bei lang anhaltender trockener Witterung oder starkem Wind
ist das Verbrennen verboten.
Zum Schutz von Kleintieren ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem
Entzünden abzuklopfen oder umzuschichten.
Eine volljährige Person muss das Feuer unter ständiger Kontrolle halten
und es muss geeignetes Gerät zum sofortigen Löschen bereit stehen.
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