Gemeinde Hohnhorst  

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Das Gemeindebüro befindet sich in 31559 Hohnhorst, Ohndorfer Str. 4a.

Telefon: 05723 8483
Telefax: 05723 982188
EMail: gemeinde.hohnhorst@bad-nenndorf.de


Die Öffnungszeiten sind:
Montag 9-12 Uhr
Mittwoch 16-18 Uhr
Freitag 16-18 Uhr

Einwohnermeldeangelegenheiten (wie z.B. Beantragung von Pässen und Ausweisen, Führungszeugnisse, An- und Abmelden) können Sie hier nicht erledigen. Da müssen Sie zur Samtgemeindeverwaltung nach Bad Nenndorf, Rodenberger Allee 13.


Kartenausschnitt aus SchaumburgGIS

 

Brenntageregelung der Samtgemeinde Nenndorf:
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist vom 15. bis 31. März und vom 15. bis 31. Oktober jeweils Freitags und Sonnabends in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erlaubt. Der Mindestabstand zu Wohngebäuden muss 25 Meter betragen, 100 Meter zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen und 300 Meter zu Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Bei lang anhaltender trockener Witterung oder starkem Wind ist das Verbrennen verboten. Zum Schutz von Kleintieren ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Entzünden abzuklopfen oder umzuschichten. Eine volljährige Person muss das Feuer unter ständiger Kontrolle halten und es muss geeignetes Gerät zum sofortigen Löschen bereit stehen.